Gebühren für einen Pfandkredit

Schnell, unbürokratisch, sicher
Es gibt viele gute Gründe für einen Pfandkredit: Sie erhalten schnell, anonym und ohne bürokratischen Aufwand Bargeld. Ein Gehaltsnachweis oder eine Finanzauskunft sind nicht nötig. Und Sie haften nur mit dem beliehenen Wertstück, nicht aber darüber hinaus. Ihr weiteres Privatvermögen bleibt unberührt.

Gesetzlich geregelt – seit 1961
Die Kosten für einen Pfandkredit sind gesetzlich seit 1961 für alle Pfandkredithäuser geregelt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, vorher genau kalkulieren zu können, zu welchen Konditionen Sie kurzfristig über eine Bargeldsumme verfügen können.

Kostenlose Schätzung
Die Schätzung Ihrer Wertgegenstände, die Sie beleihen möchten, erfolgt grundsätzlich kostenlos. Beim Pfandleihhaus Pacht können Sie sicher sein, dass unsere Experten sowohl Münzen wie auch Schmuck und andere wertvollen Gegenstände aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung in Ihrem Sinne optimal bewerten.

Transparente Kosten
Für das Pfanddarlehen zahlen Sie monatlich 1% Zinsen. Hinzu kommen die vom Gesetzgeber je nach Kreditbetrag individuell festgelegten Gebühren. Üblicherweise hat ein Pfandkredit eine Laufzeit von drei Monaten, kann jedoch, falls nötig, verlängert werden.

Übersicht der Zinsen und Gebühren

Die Zinsen für einen Pfandkredit betragen 1% pro Monat.

Zusätzlich fallen monatliche Gebühren des Geschäftsbetriebes gemäß §10 PfandleiherVO in folgender Höhe an:

 

Darlehen bis einschließlich  15.-€        Gebühren 1,00 €

Darlehen bis einschließlich  30.-€        Gebühren 1,50 €

Darlehen bis einschließlich  50.-€        Gebühren 2,00 €

Darlehen bis einschließlich 100.-€        Gebühren 2,50 €

Darlehen bis einschließlich 150.-€        Gebühren 3,50 €

Darlehen bis einschließlich 200.-€        Gebühren 4,50 €

Darlehen bis einschließlich 250.-€        Gebühren 5,50 €

Darlehen bis einschließlich 300.-€        Gebühren 6,50 €

Darlehen über 300.-€        Je 100.-€     Gebühren 3,00 €

 

 

Anonym und flexibel
Ein Pfandschein ist übrigens ein Inhaber-Papier. Das heißt, dass jemand, der den Schein vorlegt, ohne Ausweisvorlage über das Pfand verfügen kann. Falls Sie Ihren Pfandkredit verlängern möchten, können sie das zum Beispiel auch postalisch erledigen. Wir erklären Ihnen gern, wie einfach das geht.

Haben Sie weitere Fragen zu den Gebühren eines Pfandkredits?

 

Unter
info@pacht-kiel.de

beantworten wir Ihnen diese gern. Wir freuen uns auf Sie!